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   LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2019 - 3 Sa 32/19   

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LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2019 - 3 Sa 32/19 (https://dejure.org/2019,43989)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.06.2019 - 3 Sa 32/19 (https://dejure.org/2019,43989)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Juni 2019 - 3 Sa 32/19 (https://dejure.org/2019,43989)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 2 S 1 KSchG, § 286 ZPO, § 3 Abs 1 Nr 3 BÄO, § 519 ZPO, § 520 Abs 3 S 2 ZPO
    Ordentliche personenbedingte Kündigung - krankheitsbedingte Kündigung - Ärztin - psychische Erkrankung - Suchterkrankung - Beweiswürdigung - Gesundheitsprognose

  • IWW

    § 278 StGB, § 3 BÄO, § ... 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 520 Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 1 KSchG, § 1 Abs. 2, Satz 1 KSchG, § 138 Abs. 2 ZPO, § 286 ZPO, § 286 Abs. 1 ZPO, § 286 Abs. 1 S. 2 ZPO, § 141 ZPO, § 3 Abs. 3 TV-L, §§ 3 Abs. 1 Nr. 3, 5 Abs. 2 Satz 2 Bundesärzteordnung (BÄO), § 3 Abs. 1 Nr. 3 BÄO, § 5 Abs. 2 Satz 2 BÄO, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BÄO, § 167 Abs. 2 SGB IX, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 84 Abs. 2 SGB IX, § 242 BGB, § 67 Abs. 3 ArbGG, § 282 Abs. 1, 2 ZPO, § 67 Abs. 4 ArbGG, § 72 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 ; ZPO § 286
    Beweiswürdigung; krankheitsbedingte Kündigung; Prognoseprinzip; Suchterkrankung; Krankheitsbedingte Kündigung

  • rechtsportal.de

    KSchG § 1 Abs. 2
    Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer in einer JVA tätigen Fachärztin für Psychiatrie wegen einer Suchterkrankung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (39)

  • BAG, 20.12.2012 - 2 AZR 32/11

    Personenbedingte Kündigung - Alkoholsucht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2019 - 3 Sa 32/19
    Voraussetzung ist, dass daraus eine erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen folgt, diese durch mildere Mittel - etwa eine Versetzung - nicht abgewendet werden kann und sie auch bei einer Abwägung gegen die Interessen des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber billigerweise nicht mehr hingenommen werden muss (BAG 20.12.2012 EzA § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung Nr. 31 = NZA-RR 2013, 627; 20.03.2014 EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 58 = NZA 2014, 602).

    Aus den Besonderheiten z. B. der Alkoholabhängigkeit kann sich jedoch die Notwendigkeit ergeben, an die Prognose im Hinblick auf die weitere Entwicklung der Alkoholabhängigkeit geringere Anforderungen zu stellen (BAG 09.04.1987 EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 18; vgl. auch BAG 17.06.1999 EzA § 1 KSchG Wiedereinstellungsanspruch Nr. 4 "hohe Rückfallgefahr nach einer zunächst erfolgreichen Entziehungskur"; BAG 20.12.2012 EzA § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung Nr. 31 = NZA-RR 2013, 627, LAG Berlin-Brandenburg.

    Umgekehrt führt aber ein Rückfall nicht automatisch zu einer negativen Prognose (LAG Berlin-Brandenburg 17.08.2009 LAGE § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung Nr. 24; 05.09.2012 - 15 Sa 911/12, AuR 2013, 97 LS; s. a. BAG 20.12.2012 EzA § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung Nr. 31 = NZA-RR 2013, 627).

    Sie vorzunehmen ist auf Dauer aber kaum möglich, dem Beklagten jedenfalls nicht zumutbar, weil der Kläger - im konkret entschiedenen Einzelfall - rückfälliger Alkoholiker und davon auszugehen war, dass er es darauf anlegen würde, Mittel und Wege zu finden, etwaige Kontrollen zu umgehen (BAG 20.12.2012 EzA § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung Nr. 31 = NZA-RR 2013, 627).

    116 Ist im Zeitpunkt der Kündigung die Prognose gerechtfertigt, der Arbeitnehmer biete auf Grund einer Suchterkrankung dauerhaft nicht die Gewähr, in der Lage zu sein, die vertraglich geschuldete Tätigkeit ordnungsgemäß zu erbringen, kann eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt sein (BAG, Urt. v. 20.12.2012 - 2 AZR 32/11, NZA-RR 2013, 627).

    Voraussetzung ist ferner, dass daraus eine erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen folgt, diese durch mildere Mittel nicht abgewendet werden kann und sie auch bei einer Abwägung gegen die Interessen des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber billigerweise nicht mehr hingenommen werden muss (BAG, Urt. v. 20.12.2012, a.a.O.).

  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 565/12

    Personenbedingte Kündigung - Alkoholerkrankung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2019 - 3 Sa 32/19
    Voraussetzung ist, dass daraus eine erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen folgt, diese durch mildere Mittel - etwa eine Versetzung - nicht abgewendet werden kann und sie auch bei einer Abwägung gegen die Interessen des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber billigerweise nicht mehr hingenommen werden muss (BAG 20.12.2012 EzA § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung Nr. 31 = NZA-RR 2013, 627; 20.03.2014 EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 58 = NZA 2014, 602).

    Die Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen muss sich nicht aus der Dauer zu erwartender krankheitsbedingter Fehlzeiten ergeben (BAG 20.03.2014 EZA § 1 KSchG Krankheit Nr. 58 = NZA 2014, 602).

    Im Rahmen der Interessenabwägung (s. BAG 20.03.2014 NZA 2014, 602) ist allerdings - stärker als bei sonstigen Erkrankungen - zu berücksichtigten, dass gerade der Süchtige in besonderem Maße eines möglichst intakten sozialen Umfeldes bedarf, um überhaupt eine Chance zu haben, sich von seiner Sucht zu befreien.

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 664/13

    Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2019 - 3 Sa 32/19
    73 Eine negative Gesundheitsprognose liegt dann vor, wenn zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung (BAG 25.11.1982 EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 10) aufgrund objektiver Tatsachen damit zu rechnen ist, dass der Arbeitnehmer auch in Zukunft seinem Arbeitsplatz krankheitsbedingt in erheblichem Umfang (aufgrund häufiger Kurzerkrankungen oder aufgrund einer lang anhaltenden Erkrankung) fernbleiben wird (s. BAG 20.11.2014 EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 60 = NZA 2015, 931).

    76 Nach der Rechtsprechung des BAG (10.11.2005 - 2 AZR 44/05, NZA 2006, 655: 08.11.2007 EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 54; 20.11.2014 EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 60 = NZA 2015, 931) ist die krankheitsbedingte Kündigung wie auch die personenbedingte Kündigung im Übrigen nur dann sozial gerechtfertigt, wenn sich im Einzelfall nach Maßgabe einer umfassenden Interessenabwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls aufgrund der prognostizierten Belastung eine unzumutbare betriebliche oder wirtschaftliche Belastung des Arbeitgebers ergibt, so dass die prognostizierten betrieblichen Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber billigerweise nicht (mehr) hinzunehmen sind.

    Es ist daher nicht möglich, einen Katalog von wesentlichen Umständen aufzustellen, der in jedem Einzelfall der Interessenabwägung zugrunde zu legen ist (BAG 15.01.1970, 04.11.1981 EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 9; 08.11.2007 EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 54; 20.11.2014 EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 60 = NZA 2015, 931).

  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 611/17

    Außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2019 - 3 Sa 32/19
    Für die volle richterliche Überzeugungsbildung nach § 286 Abs. 1 ZPO ist ausreichend, dass ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit erreicht ist, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig ausschließen zu müssen (BAG 25.04.2018 - 2 AZR 611/17, EzA § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 17 = NZA 2018, 1405).

    Es genügt nicht, allein durch formelhafte Wendungen ohne Bezug zu den konkreten Fallumständen zum Ausdruck zu bringen, das Gericht sei von der Wahrheit einer Tatsache überzeugt oder nicht überzeugt (BAG 25.04.2018 - 2 AZR 611/17, EzA § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 17 = NZA 2018, 1405).

  • BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 304/06

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Namensliste - Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2019 - 3 Sa 32/19
    Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit i. d. R. vor Ausspruch einer Kündigung die Chance zu einer Entziehungskur geben (BAG 17.06.1999 EzA § 1KSchG Wiedereinstellungsanspruch Nr. 4; LAG Hamm 21.09.2007 - 7 Sa 916/07, AuR 2008, 75 LS; ArbG Rosenheim 15.02.2011 - 4 Ca 224/10, AuR 2011, 502 LS; s. Nicolai SAE 2000, 98 ff.); eine Entziehungskur ist insoweit nicht gleichzusetzen mit einer Entgiftung, selbst wenn sie mehrmals erfolgen sollte.

    Sie ist auch nicht schon durch eine sechsmalige Teilnahme an Einzel- oder Gruppengesprächen der ambulanten Selbsthilfe abgeschlossen (LAG Hamm 21.09.2007 - 7 Sa 916/07, AuR 2008, 75 LS).

  • LAG Schleswig-Holstein, 11.03.2008 - 2 Sa 11/08

    Kündigung, personenbedingt, krankheitsbedingt, Erkrankung, langandauernde,

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2019 - 3 Sa 32/19
    Eine danach begründete negative Gesundheitsprognose des Arbeitgebers kann der Arbeitnehmer dadurch entkräften, dass er darlegt, aufgrund welcher Umstände (etwa eine bevorstehende Operation, der fortgeschrittene Heilungsprozess, ggf. die Entdeckung eines neuartigen Heilmittels) mit seiner alsbaldigen Genesung und der Wiederherstellung seiner Arbeitsfähigkeit zu rechnen ist (BAG 06.09.1989 NZA § 1 KSchG Krankheit Nr. 26: LAG Schleswig-Holstein 11.03.2008 NZA-RR 2008, 518) oder inwieweit eine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit besteht, die keine Fehlzeiten erwarten lässt (s. BAG 19.04.2007 EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 53).

    Daraufhin hat der Arbeitnehmer darzulegen, weshalb mit seiner alsbaldigen Genesung bzw. warum in Zukunft mit weniger häufigen Erkrankungen zu rechnen ist (z. B. aufgrund einer durchgeführten oder bevorstehenden Operation, eines fortgeschrittenen Heilungsprozesses, vgl. LAG Schleswig-Holstein 14.10.2002 ARST 2003, 190 LS; LAG Schleswig-Holstein 11.03.2008 NZA-RR 2008, 518).

  • BGH, 22.01.2019 - XI ZB 9/18

    Inanspruchnahme einer Bausparkasse auf Rückzahlung von Zins und Tilgung, Zahlung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2019 - 3 Sa 32/19
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG 23.11.2017 - 8 AZR 458/16; 26.04.2017- 10 AZR 275/16; 27.12.2016 - 2 AZR 613/14; 19.02.2013 - 9 AZR 543/11; 16.05.2012 - 4 AZR 245/10 - 18.05.2011 - 4 AZR 552/09 - BAG 15.03.2011 - 9 AZR 813/09 - Rn. 11, m. w. N., AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 44; BGH 22.01.2019 - XI ZB 9/18; LAG Rheinl.-Pfalz 25.09.2017 - 3 Sa 249/17, BeckRS 2017, 144194; vgl. Dörner/Luczak/Wildschütz/Baeck/Hoß, Handbuch des Arbeitsrechts, 15. Auflage 2019, Kap. 15, Rn. 720 ff.).

    Erforderlich ist die aus sich heraus verständliche Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger weshalb bekämpft (BGH 22.01.2019 - XI ZB 9/18; 07.06.2018/I ZB 57/17, NJW 2018, 2894; 11.10.2016/XI ZB 32/15 NJW-RR 2017, 365).

  • BVerwG, 15.09.1999 - 1 DB 40.98

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst trotz amtsärztlich festgestellter

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2019 - 3 Sa 32/19
    Für die Würdigung der vom beklagten Land gemäß § 3 Abs. 3 TV-L i.V.m. dem schriftlich zwischen den Parteien abgeschlossenen Arbeitsvertrag angeordneten Anlassuntersuchung der Klägerin (amtsärztliche Untersuchung durch das Gesundheitsamt) gilt ergänzend Folgendes (s. LAG Rheinland-Pfalz 11.03.2004 - 6 Sa 2076/03 - BeckRS 2004, 30463673; BVerwG 15.09.1999 - 1 DB 40.98 - BeckRS 1999, 31353392; 01.03.2000 - 1 DB 13.98 - BeckRS 2000, 31353334; 27.04.2016 - 2 B 23.15 - BeckRS 2016, 46311; VG München 26.03.2019 - 25 E 19.1072 - BeckRS 2019, 4542):.

    Denn die Kammer folgt der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 15.09.1999 - 1 DB 40/98) sowie des LAG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 11.03.2004 - 6 Sa 2076/03), wonach den amtsärztlichen Äußerungen gegenüber privatärztlichen Attesten bezüglich der Beurteilung der Dienstfähigkeit grundsätzlich ein größerer Beweiswert zukommt, weil der beamtete Arzt bezüglich der Belange der Verwaltung und des öffentlichen Dienstes bessere Kenntnisse im Vergleich zu demjenigen des Privatarztes besitzt.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2004 - 6 Sa 2076/03

    Arbeitsfähigkeit - Attest

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2019 - 3 Sa 32/19
    Für die Würdigung der vom beklagten Land gemäß § 3 Abs. 3 TV-L i.V.m. dem schriftlich zwischen den Parteien abgeschlossenen Arbeitsvertrag angeordneten Anlassuntersuchung der Klägerin (amtsärztliche Untersuchung durch das Gesundheitsamt) gilt ergänzend Folgendes (s. LAG Rheinland-Pfalz 11.03.2004 - 6 Sa 2076/03 - BeckRS 2004, 30463673; BVerwG 15.09.1999 - 1 DB 40.98 - BeckRS 1999, 31353392; 01.03.2000 - 1 DB 13.98 - BeckRS 2000, 31353334; 27.04.2016 - 2 B 23.15 - BeckRS 2016, 46311; VG München 26.03.2019 - 25 E 19.1072 - BeckRS 2019, 4542):.

    Denn die Kammer folgt der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 15.09.1999 - 1 DB 40/98) sowie des LAG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 11.03.2004 - 6 Sa 2076/03), wonach den amtsärztlichen Äußerungen gegenüber privatärztlichen Attesten bezüglich der Beurteilung der Dienstfähigkeit grundsätzlich ein größerer Beweiswert zukommt, weil der beamtete Arzt bezüglich der Belange der Verwaltung und des öffentlichen Dienstes bessere Kenntnisse im Vergleich zu demjenigen des Privatarztes besitzt.

  • LAG Hamm, 21.09.2007 - 7 Sa 916/07

    Alkoholsucht, Therapiebereitschaft, negative Zukunftsprognose, ordentliche

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2019 - 3 Sa 32/19
    Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit i. d. R. vor Ausspruch einer Kündigung die Chance zu einer Entziehungskur geben (BAG 17.06.1999 EzA § 1KSchG Wiedereinstellungsanspruch Nr. 4; LAG Hamm 21.09.2007 - 7 Sa 916/07, AuR 2008, 75 LS; ArbG Rosenheim 15.02.2011 - 4 Ca 224/10, AuR 2011, 502 LS; s. Nicolai SAE 2000, 98 ff.); eine Entziehungskur ist insoweit nicht gleichzusetzen mit einer Entgiftung, selbst wenn sie mehrmals erfolgen sollte.

    Sie ist auch nicht schon durch eine sechsmalige Teilnahme an Einzel- oder Gruppengesprächen der ambulanten Selbsthilfe abgeschlossen (LAG Hamm 21.09.2007 - 7 Sa 916/07, AuR 2008, 75 LS).

  • BGH, 27.09.2017 - XII ZR 48/17

    Zivilprozess: Tatrichterliche Überzeugungsbildung hinsichtlich der Wahrheit einer

  • BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 716/06

    Personenbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

  • BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 44/05

    Krankheitsbedingte Kündigung

  • BAG, 21.09.2017 - 2 AZR 57/17

    Eigenkündigung des Arbeitnehmers - Klagefrist

  • BAG, 16.02.1989 - 2 AZR 299/88

    Kündigung: Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung wegen häufiger

  • BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 155/93

    Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen; Lohnfortzahlungskosten;

  • BAG, 23.11.2017 - 8 AZR 458/16

    Benachteiligung iSd. AGG - Zulässigkeit der Berufung - Anforderungen an die

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 639/98

    Krankheitsbedingte Kündigung und Wiedereinstellungsanspruch bei nachträglicher

  • BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 210/86

    Ordentliche Kündigung wegen Trunksucht

  • BAG, 17.02.2016 - 2 AZR 613/14

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

  • BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 275/16

    Unzulässige Berufung - Bonuszahlungen

  • BGH, 07.06.2018 - I ZB 57/17

    Unzulässigkeit einer Berufung bei Festhalten an einer im Urteil erster Instanz

  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 813/09

    Gesetzliche Anforderungen an die Berufungsbegründungsschrift

  • BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 552/09

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 245/10

    Anforderungen an eine Berufungsbegründung

  • BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 543/11

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Berufung

  • BGH, 11.10.2016 - XI ZB 32/15

    Berufungsbegründung: Notwendiger Inhalt bei erstinstanzlicher Klageabweisung aus

  • LAG Köln, 17.05.2010 - 5 Sa 1072/09

    Krankheitsbedingte Kündigung bei Alkoholsucht; negative Prognose bei erfolglosen

  • BVerwG, 27.04.2016 - 2 B 23.15

    "Gesundheitszustand" als Beweisgegenstand; Stellung von Amtsarzt und

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.09.2012 - 15 Sa 911/12

    Krankheitsbedingte Kündigung - Alkoholsucht - Beeinträchtigung betrieblicher

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2008 - 10 Sa 669/07

    Krankheitsbedingte Kündigung - Alkoholsucht - unterschiedliche tarifliche

  • BVerwG, 01.03.2000 - 1 DB 13.98

    Verlust der Dienstbezüge nach schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst durch den

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2017 - 3 Sa 249/17

    Gesetzliche Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • LAG Schleswig-Holstein, 14.10.2002 - 4 Sa 66/02

    Häufige Kurzerkrankungen des Arbeitnehmers; Prognose bezüglich des künftigen

  • LAG Hamburg, 03.04.2009 - 6 Sa 47/08

    Druckkündigung durch Arbeitgeber

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.07.2001 - 3 Sa 317/01

    Krankheitsbedingte Kündigung - Alkoholabhängigkeit

  • VG München, 26.03.2019 - M 25 E 19.1072

    Aussetzung der Abschiebung: Vorrang des amtsärztlichen Gutachtens

  • ArbG Rosenheim, 15.02.2011 - 4 Ca 224/10

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Verstoßes gegen Nachweis- und Anzeigepflichten

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2020 - 3 Sa 127/19

    Krankheitsbedingte Kündigung - negative Gesundheitsprognose - ordnungsgemäße

    Nach der Rechtsprechung des BAG (7.11.2002 EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 50; 19.4. 2007 EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 53; 8.11.2007 EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 54; s. LAG Rheinland-Pfalz 17.6.2019, 3 Sa 32/19; 10.7.2017, 3 Sa 153/17) ist eine krankheitsbedingte Kündigung im Rahmen einer dreistufigen Überprüfung nur dann sozial gerechtfertigt, wenn aufgrund.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.04.2021 - 3 Sa 363/20

    Krankheitsbedingte Kündigung - häufige Kurzerkrankung - dauerhafte

    Nach der Rechtsprechung des BAG (7.11.2002 EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 50; 19.4. 2007 EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 53; 8.11.2007 EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 54; s. LAG Rheinland-Pfalz 17.6.2019, 3 Sa 32/19 ; 10.7.2017, 3 Sa 153/17 ) ist eine krankheitsbedingte Kündigung im Rahmen einer dreistufigen Überprüfung nur dann sozial gerechtfertigt, wenn aufgrund.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2023 - 3 Sa 196/22

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Nach der Rechtsprechung des BAG (7.11.2002 EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 50; 19.4. 2007 EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 53; 8.11.2007 EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 54; s. LAG Rheinland-Pfalz 17.6.2019, 3 Sa 32/19 ; 10.7.2017, 3 Sa 153/17 ) ist eine krankheitsbedingte Kündigung im Rahmen einer dreistufigen Überprüfung nur dann sozial gerechtfertigt, wenn aufgrund.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.05.2022 - 3 Sa 208/21

    Schadensersatz wegen verspäteter Wiedereingliederung

    Das gilt in verstärktem Maße für Gutachten, in denen Fragen des Dienstrechts aus medizinischer Sicht zu beurteilen sind (s. LAG Rheinland-Pfalz 17.06.2019 - 3 Sa 32/19 , BeckRS 2019, 31164; Bundesverwaltungsgericht 15.09.1999 - 1 DB 40.98 - BeckRS 1999, 31353392; 01.03.2000 - 1 DB 13.98 - BeckRS 2000, 3153334; 27.04.2016 - 2 B 23.15 - BeckRS 2016, 46311; VG München 26.03.2019 - 25 E 19.1072, BeckRS 2019, 4542).
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